Deepfake-Verbot kommt — Täter lachen trotzdem
Deutschland bekommt ein Gesetz gegen sexualisierte Deepfakes. Klingt gut. Bringt aber wenig, wenn die Justiz schon bei normalen Fällen digitaler Gewalt komplett versagt.
Was im Gesetz steht
Bundesjustizministerin Hubig will Strafbarkeitslücken schließen. Sexualisierte Deepfakes sollen explizit unter Strafe gestellt werden. Bisher war das ein juristisches Niemandsland.
Zahlenbox
- 0** — Bisherige Strafbarkeit für reine Deepfake-Pornos in Deutschland
- 99%** — geschätzte Deepfake-Pornos zeigen Frauen als Opfer
- Kaum** — Fälle, die es überhaupt bis zur Anklage schaffen
Das eigentliche Problem
Ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch klingt nach Handlung. Ist es auch — aber nur auf dem Papier. Die Realität: Staatsanwaltschaften sind überlastet, Ermittler verstehen die Technik nicht, und Opfer bleiben auf sich allein gestellt.
✅ Pro
- Überfällige Strafbarkeitslücke wird geschlossen
- Klares Signal: Deepfakes sind kein Kavaliersdelikt
- Gibt Opfern erstmals eine rechtliche Grundlage
❌ Con
- Kein Gesetz hilft, wenn Ermittlungen im Sand verlaufen
- Täter sitzen oft im Ausland — viel Spaß bei der Durchsetzung
- Prävention und Opferschutz fehlen komplett im Entwurf
💡 Was das bedeutet
Ein Gesetz allein stürzt kein Patriarchat — so formuliert es Netzpolitik.org treffend. Solange Polizei und Justiz bei digitaler Gewalt strukturell unterbesetzt und unterqualifiziert bleiben, ist das Verbot ein Feigenblatt. Frauen brauchen funktionierende Strafverfolgung, nicht nur Symbolpolitik.