🚨 KI-CRIME
Höchstgericht urteilt: Like ist keine Beleidigung
Ein Ehemann wird auf Facebook beschimpft. Dritte klicken auf „Gefällt mir". Er zieht vor Gericht — und verliert.
Ein Ehemann wird auf Facebook beschimpft. Dritte klicken auf „Gefällt mir". Er zieht vor Gericht — und verliert.
Was passiert ist
Auf Facebook fielen Beleidigungen gegen einen Mann. Mehrere Nutzer drückten den Like-Button darunter. Der Betroffene klagte die Liker auf Unterlassung.
Das Höchstgericht winkt ab. Ein Like sei zu vage, um als eigene Beleidigung zu gelten.
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Likes haben diffusen Charakter.— Höchstgericht (sinngemäß aus dem Urteil)
Pro und Contra des Urteils
✅ Pro
- Schützt Nutzer vor Klagewellen für harmlose Klicks
- Klare Grenze zwischen Posten und Reagieren
- Entlastet die Gerichte
❌ Con
- Mobber bekommen Beifall ohne Konsequenz
- Opfer stehen weiter allein da
- Plattform-Dynamik bleibt unangetastet
💡 Was das bedeutet
Wer auf Social Media gemobbt wird, muss sich an den Urheber halten — nicht an die Claqueure. Likes sind juristisch Luft. Moralisch sind sie das aber nicht.
🤖 NERDMAN-URTEIL
Juristisch sauber, menschlich ein Schlag ins Gesicht der Opfer — und mit KI hat das Ganze ungefähr so viel zu tun wie ein Daumen-Hoch mit einem Neuronalen Netz.
Quelle: Heise KI
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