Schwarz-Rot plant biometrische Totalüberwachung im Netz
Die Bundesregierung will per Gesetz erlauben, das Internet mit biometrischer Erkennung nach Personen zu durchsuchen. Jede Person, jedes Gesicht, jederzeit. AlgorithmWatch sagt: Das ist illegal.
Was Schwarz-Rot vorhat
Die Koalition arbeitet an einem Gesetz für biometrische Internetfahndung. Heißt konkret: Behörden sollen das Netz mit Gesichtserkennung nach beliebigen Personen durchkämmen dürfen. Nicht gezielt. Nicht begrenzt. Flächendeckend.
Warum das nicht haltbar ist
AlgorithmWatch hat die Pläne juristisch zerlegt. Das Ergebnis ist eindeutig:
- EU-Recht:** Verstößt gegen die KI-Verordnung (AI Act), die biometrische Massenüberwachung in der EU verbietet
- Grundgesetz:** Unvereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Verhältnismäßigkeit:** Nicht gegeben — anlasslose Überwachung aller Internetnutzer
💡 Was das bedeutet
Das ist kein Detailfehler, den man mit einer Klausel repariert. Laut AlgorithmWatch ist der Entwurf so grundlegend verfassungs- und europarechtswidrig, dass er nicht nachgebessert, sondern komplett zurückgezogen werden muss. Die Regierung will ein Werkzeug legalisieren, das den gesamten digitalen öffentlichen Raum zur Überwachungszone macht.
✅ Pro
- Könnte Fahndung nach Schwerkriminellen beschleunigen
❌ Con
- Verstößt gegen EU-Recht
- Verstößt gegen das Grundgesetz
- Überwacht alle, nicht nur Verdächtige
- Nicht reparierbar — nur streichbar
Der eigentliche Skandal
Die Regierung weiß, dass der AI Act biometrische Massenüberwachung verbietet. Sie versucht es trotzdem. Das ist keine Sicherheitspolitik. Das ist ein bewusster Angriff auf Grundrechte — verpackt als Verbrechensbekämpfung.