Deepfake-Gesetz bringt Knast und Vorratsdaten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig packt den Hammer aus. Ihr neuer Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt soll Opfern von Deepfakes, Doxing und Stalking endlich echte Werkzeuge in die Hand geben.
Was drinsteht
- Deepfakes: Wer sexualisierte Deepfakes erstellt oder verbreitet, riskiert bis zu zwei Jahre Haft**
- Klagen leichter gemacht:** Betroffene sollen mutmaßliche Täter künftig einfacher vor Gericht zerren können
- IP-Speicherung:** Der Entwurf enthält eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung — diesmal für IP-Adressen
Was das bedeutet
Das Gesetz hat zwei Gesichter. Für Opfer digitaler Gewalt ist es überfällig — bisher war es fast unmöglich, anonyme Täter zivilrechtlich zu belangen. Gleichzeitig rollt die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür zurück. Was als Schutzgesetz startet, könnte als Überwachungsinfrastruktur enden.
✅ Pro
- Erste echte Haftstrafen für sexualisierte Deepfakes
- Niedrigere Hürden für Opfer, sich juristisch zu wehren
- Klares Signal: Digitale Gewalt ist kein Kavaliersdelikt
❌ Con
- IP-Vorratsdatenspeicherung betrifft alle, nicht nur Täter
- Vom EuGH bereits mehrfach kassiert — rechtlich wackelig
- Missbrauchspotenzial durch Strafverfolgungsbehörden bleibt ungeklärt
Der alte Bekannte im neuen Kleid
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland politisch untot. Jede Regierung versucht sie reinzuschmuggeln, jedes Mal kippt ein Gericht sie wieder. Hubig verpackt sie jetzt als Schutzmaßnahme für Opfer digitaler Gewalt. Taktisch clever, verfassungsrechtlich riskant.